Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand August 2017)

  1. Geltungsbereich
    1. Co-Work Vienna erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Vertragspartnern für sämtliche von Co-Work Vienna erbrachten Dienstleistungen sowie für sämtliche zur Verfügung gestellter Infrastruktur, dies selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
    2. Co-Work Vienna behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Allerdings bedürfen Änderungen, wie auch Nebenabreden, Vorbehalte oder Ergänzungen der Schriftform.
    3. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern werden nur dann wirksam, wenn sie von Co-Work Vienna im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zur Kenntnis genommen wurden.
  2. Vertragsabschluss
    1. Alle von Co-Work Vienna schriftlich ausgefertigten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Fall der Annahme des Angebotes, bedarf es für das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch Co-Work Vienna, es sei denn Co-Work Vienna gibt (beispielsweise durch entsprechendes Tätigwerden aufgrund eines Auftrages) zu erkennen, dass der Auftrag angenommen ist.
    2. Zur Herstellung der Geschäftsbeziehung bedarf es der Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises bzw. bei Firmen eines aktuellen Firmenbuchauszuges. Dieser ist durch den Kunden spätestens am ersten Tag der Anmietung des Arbeitsplatzes vorzulegen.
  3. Leistungsbeschreibung
    1. Gegenstand der von Co-Work Vienna angebotenen Leistungen ist die entgeltliche Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen und eines Meetingraumes sowie technischer Büroinfrastruktur. Der Kunde erhält einen Schlüssel mit welchem er sich Zugang zu seinem Arbeitsplatz verschaffen kann. Für den Schlüssel ist eine einmalige Kaution in der Höhe von € 100,00 zu hinterlegen.
    2. Die Arbeitsplätze sind regelmäßig ausgestattet mit einem Tisch, einem Bürosessel, Strom, Internetzugang (WLAN), grundlegendem Arbeitsmaterial, zudem ist die gemeinsame Nutzung von Drucker/Kopierer/Scanner und einer Teeküche mit Grundausstattung inkludiert.
    3. Co-Work Vienna bietet die entgeltliche Bereitstellung von verschließbaren Spinden, zwecks Verwahrung von Gegenständen auf eigene Gefahr, sowie weitere Zusatzleistungen wie die Bereitstellung eines Firmenschildes, Postfaches, Möglichkeit der Registrierung der Firma an der Adresse der Büroräumlichkeiten, an.
  4. Nutzungsbestimmungen
    1. Der Kunde hat Co-Work Vienna mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden. Außerdem hat der Kunde Co-Work Vienna von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Leistungserbringung relevant sind, dies auch wenn sich diese Umstände erst während der Durchführungen der Leistung ergeben bzw. bekannt werden.
    2. Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den, gegenüber Co-Work Vienna angegebenen Zweck, verwendet werden. Eine Änderung des Zweckes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Co-Work Vienna. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Co-Work Vienna den Vertrag mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet die zur Verfügung gestellten Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von Co-Work Vienna bereitgestellten Infrastruktur führt oder Störungen für andere Nutzer verursacht.
    4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Gebäude und insbesondere in den Büroräumlichkeiten ein striktes Rauchverbot herrscht.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, jedwede Informationen von welchem er im Zuge der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln.
    6. Der Kunde verpflichtet sich dazu die Infrastruktur nicht für rechtswidrige Geschäfte oder Tätigkeiten, welcher Art auch immer, zu nutzen.
    7. Die Internetnutzung hat durch den Kunden in angemessener Weise zu erfolgen, insbesondere ist das Aufrufen und Downloaden illegaler oder anstößiger Inhalte strikt untersagt. Auch ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Co-Work Vienna zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
    8. Zum Zwecke des Gebäudezutritts wird dem Kunden ein Schlüssel gegen Erlag einer Kaution in der Höhe von € 100,00 übergeben. Dieser Schlüssel darf nicht an Dritte ausgehändigt werden. Der Inhaber des Schlüssels haftet für die sichere Verwahrung des Schlüssels sowie für eventuelle Schäden am Schlüssel selbst. Darüber hinaus hat der Kunde für eventuelle Schäden einzustehen, die der Verlust oder die unberechtigte Weitergabe des Schlüssels zur Folge haben. Über einen etwaigen Verlust ist Co-Work Vienna unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    9. Bei Verlassen der Räumlichkeiten sind diese ordnungsgemäß zu versperren.
    10. Der jeweilige Arbeitsplatz (sowie allenfalls auch der jeweilige Spind) ist bei Vertragsbeendigung vom Kunden komplett geräumt und frei von Fahrnissen zu übergeben, sowie ist der Schlüssel zu den Räumlichkeiten zu übergeben.
  5. Nutzungsdauer
    1. Die Nutzungsdauer beträgt mind. einen Monat und wird automaisch um ein Monat verlängert es sei denn der Kunde informiert Co-Work Vienna spätestens am 15. des laufenden Monats schriftlich von seiner Kündigung.
  6. Rücktritt vom Vertrag
    1. Der Kunde hat das Recht vom zustande gekommenen Vertrag ohne Angabe von Gründen bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin zum Leistungsbeginn ohne Anfall einer Stornierungsgebühr zurückzutreten. Innerhalb der letzten zwei Wochen vor Leistungsbeginn fällt bei Stornierung durch den Kunden eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages an.
    2. Co-Work Vienna hat das Recht den zustande gekommenen Vertrag bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin zum Leistungsbeginn ohne Zahlung einer Abschlagszahlung zu stornieren.
    3. Co-Work Vienna behält sich das Recht vor, vom Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zurückzutretet, wenn Bedenken hinsichtlich der Bonität begründet sind und der Erlag einer Sicherheitsleistung durch den Kunden verweigert wird.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Die Rechnungslegung erfolgt zu Beginn eines jeden Kalendermonats. Das vereinbarte Entgelt wird ab Rechnungsdatum fällig und ist binnen 7 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
    2. Jede Aufrechnung von Gegenforderung durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern das Bestehen solcher Gegenforderungen durch Co-Work Vienna nicht im Vorhinein ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
    3. Die Zahlungsmethode wird im Vorhinein festgelegt.
  8. Datenschutz
    1. Sämtlich persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, sowie zur individuellen Betreuung oder der Übersendung von Angeboten und Produktinformationen gespeichert und verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt und werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht an Dritte weitergegeben. Eine derartige Weitergabe kann ausschließlich nach Einholung einer ausdrücklichen Genehmigung des Kunden erfolgen, ausgenommen hiervon sind alleine gesetzliche Auskunftspflichten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung. Personenbezogene Daten werden strikt im Rahmen der jeweils gesetzlichen Bestimmungen gehandhabt.
    2. Dem Kunden erwächst kein Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere steht dem Kunden aufgrund des Verhaltens anderer Kunden kein Anspruch gegen Co-Work Vienna zu.
  9. Haftung
    1. Co-Work Vienna haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
    2. Für in den Büroräumlichkeiten abhanden gekommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
    3. Bereitgestellte Inhalte auf der Website (coworkvienna.com) werden sorgfältig ausgewählt. Für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Selbiges gilt für direkt oder indirekt verlinkte Seiten.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Co-Work Vienna und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen, anzuwenden. Leistungs- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
    2. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln, weil diese der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Klauseln in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon gänzlich unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen Parteienwillen möglichst nahe kommen.